Wie mittlerweile jedem bekannt: Seit dem 1.April sind THC haltige Cannabisprodukte legal. Nun wird darüber diskutiert, in wie weit das kiffen in der Öffentlichkeit insbesondere auf Volksfesten eingeschränkt werden soll. Die CDU/CSU würde gerne das Kiffen im gesamten öffentlichem Raum verbieten, besonders natürlich auf Volksfesten.

Man möchte keine trübe bekiffte Personen mit "dunklen Augen" neben den üblichen Ständen Wurst, Bierbuden, Fahrgeschäften und Zuckerwatteständen haben. Man denke nur an das Oktoberfest, wenn plötzlich mehr Gras gekifft als Maß gesoffen werden. Die Bundesregierung stellt klar es gibt keine Sonderregel auf Volksfesten und beruft sich auf den "Rahmen den das Cannabisgesetz vorgibt". Wie der genau aussieht wird leider nicht erläutert. Die Landesregierung will das kiffen in unmittelbarer Nähe von unter 18 jährigen verbieten, das trinken von Alkohol ist aber weiterhin in Ordnung. Also, wie jetzt saufen erlaubt kiffen verboten? Vielleicht sollte sich unsere Regierung nochmals das Grundgesetz durchlesen, denn nichts davon ist umsetzbar und schon gar nicht zu konntrollieren. Die Polizei hat letztendlich keine Handhabe und sollte nur in extremen Fällen eingreifen. Kiffer und Alkoholtrinker sind gleich zu behandeln. Zuviel ist Zuviel.

(dl) Presse-Mainz